Therapie / Ablauf

In den sogenannten ersten 5 probatorischen Sitzungen werden in der biographischen Anamnese der Entwicklungsverlauf des Kindes erhoben, die Diagnostik durchgeführt, eine Verhaltensanalyse erstellt und schließlich Behandlungsziele definiert. 

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen, die in der Regel einmal wöchentlich stattfinden und jeweils 50 Minuten dauern. Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen finden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche statt. Es werden je nach Bedarf, auch Sitzungen mit Kind und Eltern gemeinsam durchgeführt.

Nach den 5 probatorischen Sitzungen wird bei Fortsetzung der Therapie ein Bericht für die Krankenversicherung oder Beihilfe erstellt, um weitere Therapiestunden genehmigen zu lassen.

Folgende Therapiekontingente können beantragt werden:

  1. Kurzzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 25 Std. und 6 Std. für die Bezugsperson)
  2. Langzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 45 Std. und 11 Std. für die Bezugsperson)
Der Ablauf der Therapie orientiert sich an den individuellen Zielvereinbarungen und wann diese erreicht sind. Je nach Bedarf werden nicht immer alle Stunden in Anspruch genommen. Es können aber nach einer Langzeittherapie weitere Stunden beantragt werden.

Kostenübernahme und Abrechnung

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die Kosten für die Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die privaten Krankenkassen die Kostenübernahmen für Psychotherapien unterschiedlich regeln, ist es notwendig, sich vor Antritt der Psychotherapie bei der privaten Krankenkasse über ihre vereinbarten Vertragskonditionen und die Notwendigkeit einer Antragsstellung zu informieren. Die Beihilfe sowie einige private Krankenversicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.

Selbstzahler

Die Kosten können von ihnen selbst übernommen werden. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten bzw. Informationen an die Krankenkasse.